Die Landesinnung des Chemischen Gewerbes und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger der  Wirtschaftskammer Vorarlberg informiert auf dieser Plattform über rechtlich relevante Grundlagen, Arbeiten, Ausbildungen und Weiterbildungsmöglichkeiten – und bietet Hilfe den passenden Dienstleister für Ihren Auftrag zu finden.

FAQ – Fragen, die uns häufig gestellt werden

Das Gewerbe des Hausbetreuers ist ein freies Gewerbe, allerdings ist das Tätigkeitsfeld genau abgegrenzt.

Die genaue Abgrenzung können sie der Ampelkarte entnehmen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben wenden Sie sich gerne an unser Innungsbüro.

Befähigungsnachweis Übersicht

  1.  Meisterprüfung oder    
  2. Studium bzw. FH-Studium (Bauingenieurwesen, Chemie, Technische Chemie) + 1 Jahr fachliche Tätigkeit oder
  3. BHS (Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen + 1,5 Jahre fachliche Tätigkeit oder
  4. Werkmeisterschule für Berufstätige + Unternehmerprüfung + 2 Jahre fachliche Tätigkeit oder
  5. 5 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen) oder
  6. Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger oder 3 Jahre berufsbildende Schule (Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen) + nachfolgend 3 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen) oder
  7. 2 Jahre anerkannte Ausbildung + 4 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen) oder
  8. 3 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen) + 5 Jahre Unselbständiger oder
  9. Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger oder 3 Jahre berufsbildende Schule (Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen) + 5 Jahre Unselbständiger oder
  10. 2 Jahre anerkannte Ausbildung + 6 Jahre Unselbständiger

 

Der Denkmal-, Fassaden- und Gebäude­reiniger ist ein Vollgewerbe mit Meisterprüfung. Es beinhaltet die abwechslungsreichsten Tätigkeiten.

Das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäude­reiniger umfasst imRahmen einer
A     Unterhaltsreinigung,
B     Baureinigung,
C     Zwischenreinigung,
D     Intensivreinigung
E     Grundreinigung,

insbesondere die Durchführung folgender Tätigkeiten:

  • Reinigen und Beschichten eines nichttextilen Fußbodenbelages,
  • Reinigen und Nachbehandeln eines textilen Fußbodenbelages,
  • Schleifen, Versiegeln, Ölen oder Wachsen eines Holzfußbodens,
  • Anschleifen (Reinigen), Kristallisieren, Polieren, Imprägnieren oder Beschichten eines Steinfußbodens,
  • Reinigung und Nachbehandeln von Doppelböden,
  • Reinigen, Pflegen und Desinfizieren von Gegenständen der Raumausstattung,
  •  Reinigen und Desinfizieren von sanitären Einrichtungen und Anlagen ,
  • Reinigen und Desinfizieren von Gesundheits­einrich­tungen,
  • Reinigen und Desinfizieren von Reinräumen,
  • Reinigen und Desinfizieren von Küchen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Reinigen von verschiedenen Verglasungen einschließlich Rahmen,
  • Reinigen und Nachbehandeln einer Fassade,
  • Reinigen eines Glasdaches oder einer Industrie­verglasung,
  • Reinigen und Nachbehandeln eines Denkmals,
  • Reinigung nach Wasser- oder Brandschäden,
  • Reinigen, Desinfizieren und Entkeimen von Wasserbehältnissen und Wasserrohren.
  • Reinigen und Desinfizieren einer Wellnessanlage oder eines Schwimmbadbereiches oder einer Freizeiteinrichtung,
  • Hydrophobierung von Oberflächen,
  • Reinigen und Oberflächenbehandeln einer solar­technischen Anlage oder einer Photovoltaikanlage,
  • Reinigen einer Beleuchtungsanlage, einer verkehrs­technischen Lichtzeichenanlage oder einer Hinweis­einrichtung,
  • Reinigen und Nachbehandeln von Lichtschutz- und Wetterschutzanlagen,
  • Reinigen und Desinfizieren einer Entlüftungs-, Klima- oder Dunstabzugsanlage,
  • Reinigen und Desinfizieren aller Oberflächen und gegebenenfalls der sanitären Einrichtungen eines Nah- oder Fernreiseverkehrsmittels und/oder
  • Reinigen einer Verkehrsfläche.
  • Reinigung von Maschinen und Maschinenteilen, Produktions- und Industrieanlagen
  • Reinigung der Oberflächen von Möbeln und Inventar, von Denkmälern und Kunstwerken