Erzeugung von kosmetischen Artikeln

Basisinformationen

Freies Gewerbe

Grundumlageninformation

EUR 200      EU, OG, KG, GmbH&Co KG
EUR 400      GmbH,Vereine,AG

Das Gewerbe '"Erzeugung von kosmetischen Artikeln" berechtigt zur Herstellung von kosmetischen Mitteln.  Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Befähigungsnachweis

Freies Gewerbe

Miriam Gaßner

Kontaktieren Sie uns:

Miriam Gaßner

Assistentin
chemischesgewerbe@wkv.at