Hausbetreuungstätigkeiten (Hausbesorger, Hausservice)
Basisinformationen
Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten
Gewerbeart: Freies Gewerbe
Grundumlageninformation
EUR 200 EU, OG, KG, GmbH&Co KG
EUR 400 GmbH,Vereine,AG
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. §123 Abs. 14 WKG 50% für alle
Berufsumfang Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten:
Reinigungstätigkeiten
- Reinigung von allen oder wenigsten mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt
- Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte
- Fensterputzen, soweit dieses vom Boden aus bzw. durch Inanspruchnahme von Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann, soweit diese Tätigkeit keine Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) in der jeweils geltenden Fassung erfordert
Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigerhandwerk vorbehalten sind: z.B.: Fassadenreinigung, Büroreinigung.
Einfache Haustechniktätigkeiten und Kontrollen
- Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige
- Aufzugwarttätigkeiten
- Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungspatronen, bis 63 A, ausgenommen NHPatronen, in laienbedienbaren Verteilerkästen
- Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von COWarnanlagen, Sichtkontrolle der Drucksteigerungsanlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten
- Sichtkontrolle der ungehinderten Benützbarkeit von Fluchtwegen, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern
Ausgenommen ist insbesondere das dem Immobilienverwaltergewerbe vorbehaltene umfassende Facility-Management wie auch insbesondere Tätigkeiten, die dem Gewerbe Gasund Sanitärtechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik, dem Schlossergewerbe, dem Gewerbe Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung , Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, dem Gewerbe Kommunikationselektroniker oder dem Elektrotechnikgewerbe vorbehalten sind, wie z.B.: die Reparatur oder die qualifizierte Überprüfung von Anlagen
Organisatorische Tätigkeiten
- Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung.
Einfache gärtnerische Tätigkeiten
- Rasenmähen, Laubrechen, Gießen
Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Gärtnerhandwerk vorbehalten sind, wie z.B.: Baumschnitt, Strauchschnitt, Vertikutieren.
Verkehrsflächenreinigung
- Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen
- Schneeräumen
Sind Sie unsicher über bei der Abgrenzung der Tätigkeiten des Hausbesorgers?
Hier finden Sie nütliche Informationen in der Ampelkarte