Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Basisinformationen

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk) gem. § 94 Z 13 GewO 1994

Gewerbeart: Reglementiertes Gewerbe | Behörde für die 
Gewerbeanmeldung: Bezirksverwaltungsbehörde | Behörde 
für die individuelle Befähigung: Bezirksverwaltungsbehörde
Fundstelle Befähigungsnachweis: Verordnung BGBl. II 39/2003; 
Novelle BGBl. II 399/2008

Grundumlageninformation

EUR 200      EU, OG, KG, GmbH&Co KG
EUR 400      GmbH,Vereine,AG
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. §123 Abs. 14 WKG 50% für alle

Das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger umfasst im Rahmen einer
a) Unterhaltsreinigung,
b) Baureinigung,
c) Zwischenreinigung,
d) Intensivreinigung und/oder
e) Grundreinigung,

inbesondere die Durchführung folgender Tätigkeiten:

  1. Reinigen und Beschichten eines nichttextilen Fußbodenbelages
  2. Reinigen und Nachbehandeln eines textilen Fußbodenbelages
  3. Schleifen, Versiegeln, Ölen oder Wachsen eines Holzfußbodens
  4. Anschleifen (Reinigen), Kristallisieren, Polieren, Imprägnieren oder Beschichten eines Steinfußbodens
  5. Reinigung und Nachbehandeln von Doppelböden
  6. Reinigen, Pflegen und Desinfizieren von Gegenständen der Raumausstattung
  7. Reinigen und Desinfizieren von sanitären Einrichtungen und Anlagen
  8. Reinigen und Desinfizieren von Gesundheitseinrichtungen
  9. Reinigen und Desinfizieren von Reinräumen
  10. Reinigen und Desinfizieren von Küchen und ähnlichen Einrichtungen
  11. Reinigen von verschiedenen Verglasungen einschließlich Rahmen
  12. Reinigen und Nachbehandeln einer Fassade
  13. Reinigen eines Glasdaches oder einer Industrieverglasung
  14. Reinigen und Nachbehandeln eines Denkmals
  15. Reinigung nach Wasser- oder Brandschäden
  16. Reinigen, Desinfizieren und Entkeimen von Wasserbehältnissen und Wasserrohren
  17. Reinigen und Desinfizieren einer Wellnessanlage oder eines Schwimmbadbereiches oder einer Freizeiteinrichtung
  18. Hydrophobierung von Oberflächen
  19.  Reinigen und Oberflächenbehandeln einer solartechnischen Anlage oder einer Photovoltaikanlage
  20. Reinigen einer Beleuchtungsanlage, einer verkehrstechnischen Lichtzeichenanlage oder einer Hinweiseinrichtung
  21. Reinigen und Nachbehandeln von Lichtschutz- und Wetterschutzanlagen
  22. Reinigen und Desinfizieren einer Entlüftungs- Klima- oder Dunstabzugsanlage
  23.  Reinigen und Desinfizieren aller Oberflächen und gegebenenfalls der sanitären Einrichtungen eines Nah- oder Fernreiseverkehrsmittels
  24. Reinigen einer Verkehrsfläche
  25. Reinigung von Maschienen und Maschienenteilen, Produktions- und Industrieanlagen
  26. Reinigung der Oberflächen von Möbeln und Inventar, von Denkmälern und Kunstwerken

Befähigungsnachweis

Mindestens ein Punkt muss erfüllt sein:

  •  Meisterprüfung
  • Studium bzw. FH-Studium (Bauingenieurwesen, Chemie, Technische Chemie) + 1 Jahr fachliche Tätigkeit
  • BHS (Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen  + 1,5 Jahre fachliche Tätigkeit
  • Werkmeisterschule für Berufstätige + Unternehmerprüfung + 2 Jahre fachliche Tätigkeit
  • 5 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen)
  • Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger oder 3 Jahre berufsbildende Schule (Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen) + nachfolgend 3 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen)
  • 2 Jahre anerkannte Ausbildung + 4 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen)
  • 3 Jahre Selbständiger / Betriebsleiter (ununterbrochen) + 5 Jahre Unselbständiger
  • Lehrabschlussprüfun im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und  Gebäudereiniger oder 3 Jahre berufsbildende Schule (Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen) + 5 Jahre Unselbständiger
  • 2 Jahre anerkannte Ausbildung + 6 Jahre Unselbständiger

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008,
wird verordnet: Zugangsvoraussetzungen

Hier finden Sie Detailnformationen zur Meisterprüfung des Denkmal-, Fassaden- und Gebäureinigers: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Und hier die Prüfungsordnung: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Meisterpruefung-Befaehigungsnachweis-Pruefungsordnung.html#Meisterpruefungen

Miriam Gaßner

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Miriam Gaßner

Assistentin
chemischesgewerbe@wkv.at